Betriebliche Altersvorsorge - Wege aus der Haftungsfalle

 Mandanteninfo zur BAV für Arbeitgeber
 Mandanteninfo zur BAV für Arbeitnehmer

Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge. Verlangt dies auch nur ein Arbeitnehmer, sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, ein System zur Entgeltumwandlung bereitzustellen. Hohe Schadenersatzforderungen drohen, wenn Sie Ihren Arbeitnehmern diese Möglichkeiten verweigern. Diese können im schlimmsten Fall den Fortbestand Ihres Unternehmens gefährden.


Schadenbeispiel für entgangenen Vorsorgeverlust

Bei unverändertem Nettogehalt spart ein Arbeitnehmer in unserem Beispiel mit einer Entgeltumwandlung monatlich 86 Euro in der bAV an. Hohe Schadenersatzforderungen drohen, wenn Sie Ihren Arbeitnehmern diese Möglichkeiten verweigern. Nach einem Jahr beträgt der Vorsorgeverlust ohne Entgeltumwandlung bereits 1.032 Euro. Bis zum Erreichen der Verjährungsfrist nach 3 Jahren summieren sich die möglichen Schadenersatzforderungen auf 3.096 Euro. Diese potenziellen Forderungen Ihrer Arbeitnehmer gegen Sie können sich weiter erhöhen, wenn:


- mehrere Arbeitnehmer im Betrieb tätig sind
- ein höherer Beitrag in die Direktversicherung eingezahlt werden soll


Ihre Pflichten als Arbeitgeber

Um dieses Haftungsrisiko zu vermeiden und Ihrer Pflicht als Arbeitgeber nachzukommen, müssen Sie:


- ein System zur Entgeltumwandlung für Ihre Arbeitnehmer bereitstellen,
- Ihre Arbeitnehmer so über das System zur Entgeltumwandlung informieren,
   dass sie daraufhin eine fundierte Entscheidung treffen können,
- die Beratung Ihrer Arbeitnehmer dokumentieren und protokollieren.


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