Bürgschaften / Kautionsversicherung

Ein wachsendes Sicherheitsbedürfnis - sowohl der öffentlichen als auch  der privaten Auftraggeber - ist maßgeblich dafür verantwortlich, dass  Aufträge ohne Vereinbarung eines Sicherheitseinbehaltes kaum noch  vergeben werden. Der daraus resultierende Avalbedarf führt zwangsläufig  zu einer Einengung des Finanzierungsspielraums, weil jede Bürgschaft  voll auf den Kreditrahmen Ihres Unternehmens bei der Bank angerechnet  wird.

Unsere Lösung:

Mit der Kautionsversicherung haben sie zum Beispiel  die Möglichkeit  Ihren Finanzierungsspielraum für zusätzliche  Investitionen zu erweitern oder gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

Je nach Absicherungsbedarf bieten wir entsprechende Lösungen an:

Mängelansprüchen (früher Gewährleistungsansprüche)
Vertragserfüllung nach § 631 ff. BGB (vertragsgemäße Ausführung und Gewährleistung)
Vertragserfüllung nach § 632 a Abs.3 BGB (Verbraucherbürgschaft, FoSiG)
An- und Vorauszahlungen
Verpflichtungen aus gewerblichen Mietobjekten
Warenlieferungen
Forderungen aus Mineralöllieferungen
Rekultivierungsverpflichtungen
Verpflichtungen gegenüber Zollbehörden
Forderungen nach § 14 Arbeitnehmerentsendegesetz
Wertguthaben bei vereinbarter Altersteilzeit
Erschließungsmaßnahmen
Zeitguthaben aus Arbeitszeit- und Entgeltkonten
Forderungen aus Angebotsabgaben (Bietungen)
Forderungen nach Bundesimmissionsschutzgesetz
Forderungen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Forderungen aus dem BSP System IATA
Forderungen aus vorläufig vollstreckbaren Urteilen (Prozessbürgschaft)
Bauhandwerkerforderungen nach § 648a BGB
Dienstleistungsverträgen
Mitarbeiterbeteiligungen